Millionäre sollen mehr zahlen

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(ND-Kirschey). Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) will sich im Bundesrat am 15. Mai gemeinsam mit Justizministern anderer SPD-geführter Länder für die Anhebung der Tagessätze bei Geldstrafen einsetzen. Zur Zeit gilt eine Höchstgrenze von 5000 Euro. Die Justizsenatorin plädiert für deren Anhebung auf 30 000 Euro. Hintergrund der Initiative ist der starke Anstieg der extrem Reichen in der Bundesrepublik.

Die heutige Regelung stammt aus dem Jahre 1975. Damals hatten nach Angaben des statistischen Bundesamtes 88 Steuerpflichtige Gesamtbruttoeinkünfte von zehn Millionen und mehr DM. 2003 wurden bereits 719 Steuerpflichtige registriert, die einen jährlichen Eurobetrag von fünf Millionen Euro erreichen. Das entspricht einem Tagesbruttoeinkommen von 13 889 Euro. Von der Aue sieht die materielle Gerechtigkeit gefährdet, wenn Spitzenverdiener mit einer vergleichsweise geringeren Geldstrafe davonkommen. »Die Erhöhung des maximalen Tagessatzes auf 30 000 Euro ist geboten, damit auch Spitzenverdiener effektiv bestraft werden können.«

Das Gericht ermittelt zu Beginn eines Prozesses die Höhe eines Tagessatzes unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Angeklagten. Es geht dabei vom Nettoeinkommen aus, das der Täter an einem Tag erzielen könnte. Nach der gegenwärtigen Regelung verhängt das Gericht eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen. Die Höhe liegt zwischen einem und 5000 Euro.

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