nd-aktuell.de / 20.05.2009 / Ratgeber / Seite 4

Jugend und Ausbildung

Kurz

Kinder von Hartz-IV-Empfängern erhalten für mehrtägige Klassenfahrten mit der Schule die vollen Kosten als Zuschuss; die für die Grundsicherung zuständige Sozialbehörde darf für Klassenfahrten keinen Höchstbetrag festsetzen; in diesem Punkt ist vom Gesetzgeber weder eine Pauschale vorgesehen, noch das Kriterium »angemessener Kosten« als Einschränkung festgelegt worden, um die soziale Ausgrenzung von Schülern aus sozial schwachen Familien zu vermeiden. (Beschluss des Bundessozialgerichts vom 13. November 2008 - B 14 AS 36/07 R)

Sieht sich eine Referendarin im Schuldienst aus religiösen Grün-den verpflichtet, in der Öffentlichkeit – also auch im Unterricht – ein Kopftuch zu tragen, darf ihr die Schulbehörde den Zugang zur Lehrerausbildung im öffentlichen Schulwesen nicht allein deshalb verweigern, weil die Verantwortlichen glauben, auf diese Weise einer abstrakten Gefahr für den religiös-weltanschaulichen Schulfrieden zu begegnen. (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2008- - 2 C 22/07)

Studenten, die den Studiengang Bachelor of Laws absolviert haben, werden nicht zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zugelassen, das setzt ein Studium der Rechtswissenschaft von mindestens vier Halbjahren an einer Universität im Gel-tungsbereich des Deutschen Richtergesetzes voraus; der Studiengang Bachelor of Laws ist jedoch kein Studium der Rechtswissenschaft in diesem Sinne, das auf die erste Juristische Staatsprüfung vorbereitet. (Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. März 2008 - 6 L 210/08)

Die Universität Duisburg-Essen darf von Studentinnen, die minderjährige Kinder erziehen, keine Studiengebühren kassieren; das gilt auch dann, wenn sie ein Zweitstudium absolvieren und in einem Erststudium bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss gemacht haben; der einschlägige Paragraf der nordrhein-westfälischen »Studienbeitrags- und Hochschulabgabenverordnung« ist nichtig, weil er dem »Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz« widerspricht, das eine umfassende Befreiung bei Betreuung von Kindern vorsieht. (Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkir-chen vom 28. Januar 2009 - 4 K 1378/07 u. a.)