Verbot von »Egin« war illegal

Oberster Gerichtshof in Madrid bremst Garzón

  • Ralf Streck, San Sebastián
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Eineinhalb Jahre nach den Hafturteilen gegen baskische Separatisten aus dem Umfeld der ETA hat Spaniens Oberster Gerichtshof die Strafen drastisch verringert. Außerdem wurde das 1998 erlassene Verbot der Zeitschrift »Egin« für unwirksam erklärt.

Es dürfte ein harter Schlag für Ermittlungsrichter Baltasar Garzón sein. Der Ermittlungsrichter, der sich international als Verteidiger demokratischer Rechte aufführt, hatte 1998 die baskische Tageszeitung und die Rundfunkstation »Egin« stürmen und schließen lassen. Der Zeitung, dem Radio, dem Verlag, der Druckerei und den Beschäftigten nützt es nicht viel, dass der Oberste Gerichtshof in Madrid jetzt ein Urteil des Nationalen Gerichtshofs vom Dezember 2007 kassiert hat. Dieses Sondergericht war Garzóns These gefolgt, dass »Egin« im Dienst der baskischen Untergrundorganisation ETA stand. Der Oberste Gerichtshof stellte nun fest, dass das Sondergericht ein Verbot verhängt hatte, obwohl es die Anklage gar nicht gefordert hätte. Aussagekräftige Beweise für seine These hatte Garzón ohnehin nicht beizubringen vermocht.

Statt nach der Stürmung von »Egin« schnell Beweise vorzulegen, verlängerte Garzón die »geheimen Ermittlungen« ständig. Das ...


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