Autounfall der Lebensgefährtin – wer muss zahlen?

Kasko-Versicherung

Der Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Schadenersatz gegen eine dritte Person geht in der Regel auf den Versicherer über, der ihm den Schaden ersetzt hat. Ausnahme: Wenn ein Familienangehöriger einen Schaden angerichtet hat, der mit dem Versicherungsnehmer »in häuslicher Gemeinschaft« lebt, gilt das nicht. Diese Regelung soll den häuslichen Frieden bewahren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte darüber zu entscheiden, ob die Ausnahmeregelung auch für Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften gilt, und er bejahte dies.

Im konkreten Fall hatte die Lebensgefährtin eines Autobesitzers einen Aut...


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