Urteile zum Familienrecht
Kurz
Bei einer Scheidung nach 27 Jahren Ehe, während der die jetzt 50 Jahre alte Ehefrau zwei Kinder betreute, den Haushalt führte und im Familienbetrieb mitarbeitete, kommt es angesichts ehebedingter Nachteile nicht in Frage, ihren Unterhalt zu begrenzen und zeitlich zu befristen; hat die gelernte Arzthelferin nach der Geburt des ersten Kindes ihre Vollzeitstelle aufgegeben, ist davon auszugehen, dass sie ohne Ehe und Kindererziehung durchgehend beschäftigt gewesen wäre. (Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 6. ...
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