Wenn der Ofenbauer Isolierung »vergisst«

Mängelbeseitigung

  • Lesedauer: 2 Min.

Ein Haus wurde saniert und umgebaut, ein Architekt plante und überwachte die Arbeiten. Unter anderem ließ die Hauseigentümerin im Erdgeschoss einen Kachelofen einbauen – von einem gelernten Ofensetzer, der allerdings nicht offiziell zugelassen, d. h. als Ofenbauer in der Handwerksrolle eingetragen ist. Der Handwerker »vergaß«, den Kachelofen am Boden zu isolieren. Die Kellerdecke drohte, instabil zu werden.

Die Auftraggeberin verklagte den Ofenbauer und den Architekten auf Schadenersatz für die Kosten der Mängelbeseitigung. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied. Einen Kachelgrundofen einzubauen, sei eine ungewöhnliche Bauleistung, die nur von spezialisierten Ofenbauern ausgeführt werde, so das OLG. Fachwissen über den Aufbau so eines Ofens könne man nur vom Sonderfachmann, nicht vom Architekten erwarten.

Anders liege der Fall jedoch, wenn ein Mangel offenkundig sei und die Überprüfung keine Spezialkenntnisse erfordere. Die mangelnde Isolierung am Boden hätte dem überwachenden Architekten auffallen müssen. Die Oberflächen tragender Bauteile dürften keiner Temperatur von über 85 Grad Celsius ausgesetzt werden. Im Feuerraum eines Kachelgrundofens entstünden aber weitaus höhere Temperaturen.

Dass die Umgebung eines solchen Ofens gegen die starke Hitze zu schützen sei – dieser Gedanke müsse sich einem Architekten geradezu aufdrängen. Mangelnde Isolierung könne sich auf die Tragfähigkeit des gesamten Baukörpers auswirken. Das müsse ein Architekt wissen. Er habe also das Bauprojekt nicht hinreichend auf fachgerechte Ausführung hin überprüft und hafte deshalb gemeinsam mit dem pfuschenden Handwerker für die Folgen.

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2008, Az. 21 U 21/08

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