nd-aktuell.de / 03.06.2009 / Ratgeber / Seite 5

Abwasser- Gebühren

Gartenwasser

Wer Wasser nicht in die Kanalisation versickern lässt, sondern damit den Garten wässert, muss weniger Abwassergebühren bezahlen. Damit hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim einem Mann Recht gegeben, der gegen die Stadt Neckargemünd geklagt hatte.

Die Kommune hatte in ihrer Satzung festgelegt, dass Wasser dann von der Gebühr befreit ist, wenn es nachweislich nicht in die Abwasserkanäle kommt. Allerdings galt dies nur ab einer Wassermenge von 20 Kubikmetern. Das aber verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, befanden die Richter. Denn damit seien alle, die weniger als diese Mindestmenge zur Gartenbewässerung verbrauchen, schlechter gestellt. Eine Revision ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht zu.

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. Mai 2009, Az. 2 S 2650/08

Kein Pferd auf'm Flur:

Ein Pferdestall darf nicht in einem allgemeinen und reinen Wohngebiet gebaut werden. Die Haltung von Pferden ist dort nicht erlaubt. Die damit verbundenen Gerüche seien den Anwohnern nicht zuzumuten. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 1 K 1256/08.KO). Auch das vermehrte Auftreten von Fliegen und Ungeziefer, trotz guter Pflege, verletze die Rechte der Bewohner in der Umgebung.