Schlüsselfertig – was ist zu bedenken?

Hausbau

Hausprospekte und Bauverträge werben oft mit der Errichtung eines »schlüsselfertigen« Hauses. Bauherren verstehen darunter zumeist, dass sie ein komplett fertiges Haus bestellen. Doch die Rechtsprechung legt den Begriff schlüsselfertig oftmals anders aus, gibt der Bauherren-Schutzbund zu bedenken.

Üblicherweise wird dem Angebot zur schlüsselfertigen Errichtung eines Bauwerkes eine Bau- und Leistungsbeschreibung beigegeben und vertraglich vereinbart. Damit gilt, was im Einzelnen vereinbart wurde. Bauherren sind frustriert, wenn sich aus einer ungenauen Bau- und Leistungsbeschreibung trotz versprochener Schlüsselfertigkeit unvorhergesehene Mehrkosten ergeben.

Es kommt auf die Auslegung des Begriffs schlüsselfertig an. Gerichtsurteile meinen nahezu übereinstimmend, dass zur Definition jeweils der komplette Vertragsinhalt heranzuziehen ist – wie vom Oberlandesgericht Koblenz im Mai 2008 oder vom BGH im März 2008 entschieden.

Keinesfa...


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