nd-aktuell.de / 03.06.2009 / Ratgeber / Seite 2

Aktive Sterbehilfe

Urteil

Eine 49-jährige Frau ist wegen versuchter aktiver Sterbehilfe zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Frau hatte kürzlich vor dem Landgericht Ellwangen gestanden, dass sie ihren im Wachkoma liegenden Ehemann aus Mitleid ersticken wollte. Sie habe dem 48-Jährigen im vergangenen November einen nassen Waschlappen auf den Mund gedrückt. Ein Pfleger hatte sie rechtzeitig gestoppt. Die Richterin betonte, die 49-Jährige habe mit ihrer Tat eindeutig eine Grenze überschritten. Ihr Mann habe sie in früheren Gesprächen gebeten, ihn in einer solchen Situation zu töten, sagte die Frau.

Nach einem Unfall lag das Opfer mit einer Hirnschädigung im Krankenhaus und starb zwei Tage nach der Tat der 49-Jährigen an seiner Krankheit. Der Tod habe nichts mit dem Erstickungsversuch zu tun. Das habe die Obduktion ergeben, sagte ein Gerichtsmediziner.

Der 27 Jahre alte Patensohn des Opfers wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Der Mann war zur Tatzeit im Zimmer, hatte aber nicht eingegriffen. Er begründete dies damit, dass der im Wachkoma liegende Mann früher immer wieder betont habe, im Fall einer Krankheit nicht an einer Maschine hängen zu wollen.