Urteile zu Gewerbe und Wettbewerb

Kurz

Hat der Kunde eines regionalen Telekommunikationsanbieters wegen der damit verbundenen Kostenvorteile eine längere Vertragslaufzeit gewählt, kann er den Festnetzvertrag auch dann nicht fristlos kündigen, wenn er aus beruflichen und privaten Gründen umziehen muss; die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, nach der der Kunde das Risiko zu tragen hat, den langfristigen Vertrag – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr nutzen zu können, ist rechtlich nicht zu beanstanden. (Urteil des Landgerichts München I vom 14. Februar 2008 - 12 a 19670/07)

Die Gewerbeordnung verbietet den An- und Verkauf von Edelmetallen als »Reisegewerbe« (d.h.: ohne feste Geschäftsräume); zu Recht hat daher ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.