Verkehrsunfälle: Nicht in allen Ländern gelten die gleichen Haftungsbedingungen

Versicherung

Beim Medizinstudium hatten sich die zwei Frauen kennengelernt und angefreundet. Sie beschlossen, einen Teil des (damals für die Ausbildung nötigen) »praktischen Jahres« in einer südafrikanischen Klinik zu absolvieren. Nach der Ankunft in Kapstadt im Januar 2004 mieteten die künftigen Ärztinnen einen Wagen. Den wollten sie gemeinsam nutzen und sich die Kosten teilen.

Das Angebot des Autovermieters, eine private Unfallversicherung abzuschließen, schlugen die Frauen aus, weil sie nicht wussten, dass bei Unfällen in Süd-afrika (so gut wie) kein Versicherungsschutz besteht. Bald darauf bog Frau A bei einem gemeinsamen Ausflug auf die N 7 National Road ein und fuhr versehentlich auf die rechte Fahrbahn: In Südafrika herrscht Linksverkehr. Nach der nächsten Kurve stieß der Mietwagen frontal mit einem anderen Fahrzeug zusammen.

Die Beifahrerin B wurde bei dem Unfall schwer verletzt und verklagte die (Ex-)Freundin A auf 19.052 Euro Schadenersat...


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