nd-aktuell.de / 10.06.2009 / Ratgeber / Seite 6

Krankenkasse: Versicherungspflicht ab dem ersten Tag

Sozialversicherung

Was in der Hektik der Ereignisse nicht selten vergessen wird: Neugeborene brauchen neben der Fürsorge der Eltern vor allem eine gute medizinische Versorgung. Weil diese (angeblich immer mehr) Geld kostet, unterliegen auch Kinder ab dem Tag der Geburt der Krankenversicherungspflicht.

Wo und wie das Neugeborene abgesichert wird, hängt von drei Faktoren ab: Dem Familienstand, dem Versicherungsstatus und gegebenenfalls dem Einkommen der Eltern.

Bei unverheirateten Müttern entscheidet allein deren Krankenversicherungsstatus über den des Kindes – entweder eine beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Kasse der Mutter oder eine beitragspflichtige Privatpolice. Sind die Eltern verheiratet und beide gesetzlich krankenversichert, wird der Nachwuchs beitragsfrei familienversichert.

In der Regel meldet die Mutter das Kind bei ihrer Kasse an. Ist die Mutter selbst über ihren Ehepartner familienversichert, wird das Neugeborene bei dessen Kasse abgesichert. Wenn beide Eltern privat krankenversichert sind, erhält das Kind eine eigene private Police. Dafür ist ein eigener Beitrag zu zahlen.

Bei privat versicherten verbeamteten Eltern gibt es eine Besonderheit: Das Neugeborene ist sofort beihilfeberechtigt – 80 Prozent der Behandlungskosten übernimmt der Arbeitgeber, so dass nur die restlichen 20 Prozent privat abgesichert werden müssen.

Rechnen muss man, wenn die Mutter gesetzlich, ihr Ehepartner aber privat versichert ist.

Denn dann hängt alles vom Einkommen des privat Versicherten ab. Liegt es unter der monatlichen Versicherungspflichtgrenze von 4050 Euro im Jahr 2009, kann das Kind beitragsfrei über die gesetzliche Kasse der Mutter versichert werden. Ist das Einkommen höher, benötigt auch das Baby eine eigene Privatpolice.

Übrigens entfällt hier die sonst bei der Privatversicherung übliche Gesundheitsprüfung, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet wird. Somit erhalten auch Neugeborene mit Behinderungen einen vollen privaten Versicherungsschutz ohne Zuschläge oder irgendwelche Einschränkungen.