Erben? Nein danke

Notarkammer Berlin

Wer vom bislang unbekannten Großonkel ein Vermögen erbt, darf sich glücklich schätzen. Doch nicht immer wird nur Erfreuliches vererbt, denn zur Erbschaft können auch Schulden gehören. Für Erbschulden haftet der Erbe unbegrenzt, also auch mit seinem eigenen Vermögen. Ein überschuldeter Nachlass ist daher ein triftiger Grund, die Erbschaft auszuschlagen. Auch wenn der Nachlass gleich an die übernächste Generation gehen soll, oder der hinterlassene Erbteil eines Ehegatten oder Abkömmlings tatsächlich weniger wert ist als der Pflichtteil, sollte das Erbe ausgeschlagen werden.

Wer unsicher ist, ob er ein Erbe annehmen oder ausschlagen will, muss sich schnell entscheiden, so die Notarkammer. Der Nachlass geht mit dem Tod des Erblassers automatisch auf den...


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