Die Urne lässt grüßen

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.

Nicht alle DDR-Bürger schätzten die »Fliegende Wahlurne«. Mit dem Service vor allem für Ältere wurde dafür gesorgt, dass notfalls zu Hause gewählt wurde, damit keine Stimme für die Kandidaten der Nationalen Front verloren ging. Die Erinnerung an Fliegende Urnen war mittlerweile verblasst, beinahe schon glaubte man sie klaftertief in der Geschichte versenkt und dem wohlverdienten Vergessen überlassen. Da plötzlich stören Politiker der deutschen Gegenwart, gleichermaßen freie wie eifrige Politiker, die Totenruhe.

Keine Fliegende Urne ist es diesmal, mit der das träge Wahlvolk erweckt werden soll. Diesmal ist es ein Strafgeld, mit dem man das Recht des Bürgers auf freie und geheime Wahl bewehren, das Recht zur Pflicht erheben will. Dass es ein Politiker der SPD war, dem die grandiose Idee kam, verwundert dabei kaum noch.

Die Illusion der Sozialdemokraten ist besonders ausgeprägt, dass die mangelnde Wahlbeteiligung ausgerechnet ihrer eigenen Partei die größten Verluste zur Europawahl beschert hat. Gerade dieser Glaube aber lässt das Anliegen nicht nur aus demokratie- und freiheitstechnischer Sicht fragwürdig erscheinen. Denn es ist der Stammwähler, auf dessen Stimme man so felsenfest baut, mithin der eigene Anhänger, auf den man mit der Strafe zu allererst zielt. Mit dem Verprellen der eigenen Wählerschaft ist die SPD konsequent. So entsorgt sich die Partei selbst.

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