Tempelhof – das zweite

  • Klaus Joachim Herrmann
  • Lesedauer: 2 Min.

»Wir haben ein neues Volksbegehren«, meinte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Senates. Dieser hatte soeben das am 29. April 2009 beantragte Volksbegehren »Für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik« als »überwiegend zulässig« eingeschätzt. Nun habe das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, sich mit dem Anliegen zu befassen. Wird den Forderungen in ihrem »wesentlichen Inhalt« nicht entsprochen, kann ein Volksbegehren beantragt werden.

Beschlossen wurde vom Senat am gleichen Tag, die bundeseigenen Teile des ehemaligen Flughafens Tempelhof für Berlin anzukaufen. Dafür zahlt Berlin 35 Millionen Euro. Tauchen in den nächsten zehn Jahren Altlasten auf, muss diese der Bund zu 90 Prozent auf eigene Kosten beseitigen.

Die Zulässigkeit des Volksbegehrens wird den Passagen über den Denkmalschutz für die Anlage und die Anmeldung als Weltkulturerbe bescheinigt. Nach Auffassung des Senates sei jedoch alles unzulässig, was auf eine Nutzung Tempelhofs als Flughafen ziele. Über die Forderung nach einer Nutzung Tempelhofs als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen sei bereits im Jahre 2008 in einem Volksentscheid abgestimmt worden. Laut Berliner Verfassung sei eine solche Abstimmung zum gleichen Thema nur einmal pro Wahlperiode zulässig.

Jenen Teilen des Begehrens für eine größere Transparenz in der Politik, die laut Körting quasi im »Huckepack-Verfahren« absolviert werden sollen, wurde eine »teilweise« Zulässigkeit bescheinigt. In einigen Bereichen fehle Berlin die Gesetzgebungskompetenz, in anderen entsprächen sie nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen.

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