Privatkassen abgewiesen und bestärkt

Reform keine Gefahr für Geschäftsmodell

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe/Berlin (AFP/ND). Die privaten Krankenkassen müssen auch ältere und kranke Menschen in einem Basistarif versichern. Das Bundesverfassungsgericht wies am Mittwoch Verfassungsklagen der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegen zentrale Regelungen der Gesundheitsreform zurück. Dadurch sei die PKV nicht in ihrer Existenz bedroht. Sollte das Geschäftsmodell dennoch in Gefahr geraten, sei der Gesetzgeber zu Korrekturen verpflichtet.

Die Verfassungsrichter entschieden, dass die Aufnahmepflicht von Menschen mit niedrigerem Einkommen oder Vorerkrankungen in einen Basistarif der privaten Kassen rechtens ist. Die Branche muss zudem die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Wechsel eines Versicherten zu einer anderen privaten Kasse ebenso hinnehmen wie eine dreijährige Sperrfrist für den Wechsel aus der Gesetzlichen (GKV) in die Private.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) betonte, mit dem Urteil werde eine gerechte Lastenverteilung zwischen privaten und gesetzlichen Kassen bestätigt. Die Privatversicherer sehen sich durch den Richterspruch in ihrem Existenzrecht gestärkt. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung kritisiert, dass Wechsler in die GKV ihre Altersrückstellungen weiterhin nicht mitnehmen können.

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