Der »Nordkurier« muss vor Gericht

Journalistenverband kämpft gegen die Geschäftsbedingungen für Freie bei der Nordost-Zeitung

  • Velten Schäfer, Schwerin
  • Lesedauer: 2 Min.
Der Neubrandenburger Nordkurier behandelt freie Autoren wie Festangestellte – allerdings nur, was die totale Abtretung der Nutzungsrechte betrifft. Gegen dieses Geschäftsmodell hat der Deutsche Journalisten-Verband eine einstweilige Verfügung beantragt.

Findet man beim Suchen im Internet einen Link auf einen älteren Text des »Nordkurier«, wird man häufig enttäuscht. Oft öffnet sich kein Text; stattdessen erscheint folgender Hinweis: »Leider konnte dieser Beitrag nicht in der Datenbank gefunden werden.« Dabei wäre es zum Beispiel durchaus interessant gewesen, zu erfahren, mit welchen Argumenten sich der Landestourismusverband mitte Mai gegen riesige Tierfabriken ausgesprochen hat, wie sie aktuell in Vorpommern geplant werden. An vielen Themen im weitläufigen Nordosten ist das Blatt mit seinen vielen Lokalausgaben näher dran. Doch Beiträge der in Neubrandenburg erscheinenden Regionalzeitung sind nur selten frei sichtbar. Stattdessen werden Online-Abos beworben.

Des Lesers Leid, des Schreibers Freud'? Wer sich im Internet bezahlen lässt, kann auch seine Mitarbeiter angemessen honorieren – sollte man meinen. Doch gehört der Nordkurier im Gegenteil zu den Zeitungen, die Journalistenorganisationen regelmäßig auf die Palme bringen. Jetzt zerrt der Deutsche Journalisten-Verband (djv) die Neubrandenburger sogar nach Rostock vors Landgericht. Dort hat der djv eine einstweilige Verfügung beantragt, die neuerdings gültige Rahmenverträge für freie Autoren regeln. Für den 23. Juni ist eine mündliche Verhandlung am Landgericht Rostock angesetzt.

Dem djv geht es dabei um die Auftragvergabe an Freie. Gewünschte Fotos und Texte werden morgens im Internet ausgeschrieben, wer an der Vergabe teilnehmen will, muss vorher einer Rahmenvereinbarung über die Autorenrechte zustimmen. Und diese geht so weit, dass djv-Chef Michael Konken schon vor einem » besonders perfides System der wirtschaftlichen Ausbeutung« spricht und den Berufstand des freien Journalisten in Gefahr sieht, sollte das Nordkurier-Modell Schule machen.

Wer in dem Blatt Texte oder Bilder veröffentlichen will, muss uneingeschränkt alle Nutzungs- und Leistungsrechte an das Medienhaus abtreten. Das ist für freie Journalisten ein Dammbruch, üblicherweise gelten solche Klauseln nur für Festangestellte. Freie haben sonst meist die Chance, ihre Texte und Bilder noch anderweitig zu vermarkten. Beim »Nordkurier« jedoch »tritt der Verlag als Händler von Nutzungsrechten und damit als Wettbewerber des Journalisten auf«, zürnt Konken: »Die Freien sollen nicht nur Dumping-Honorare akzeptieren, sondern auch noch tatenlos zusehen, wie der Nordkurier ihre Texte und Bilder weiter verkauft, ohne sie zu beteiligen.«

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