Schuldenbremse im Grundgesetz verankert

Drei Länder stimmten nicht zu / DGB: »Schwarzer Tag für die Handlungsfähigkeit des Staates«

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In seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat am Freitag 25 Gesetze verabschiedet. Am wichtigsten war dabei eine Verfassungsänderung, die Bund und Länder künftig daran hindern soll, weitere Schulden zu machen.

Berlin (Agenturen/ND). Das Grundgesetz schreibt künftig eine Schuldenbremse vor, die nur in Krisenzeiten vorübergehend ausgehebelt werden darf. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Verfassungsänderung zu, derzufolge die Länder ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Überschuldete Länder werden bei der Konsolidierung von 2011 bis 2019 mit insgesamt 800 Milliarden Euro im Jahr unterstützt.

Für den Bund gilt ab 2016 eine Begrenzung der Neuverschuldung auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Die Verfassungsänderung erhielt in der Länderkammer die notwendige Zweidrittelmehrheit. Die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stimmten nicht zu. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) bemängelte die Ausgestaltung der Konsolidierungshilfen als »weder gerecht noch effizient«, weil sie sich nur am Schuldenstand orientierten. »Bestraft werden diejenigen, die unter schwierigsten Bedingungen gute Sparerfolge erzielt haben«, sagte er. Der DGB sprach von einem »schwarzen Tag für die Handlungsfähigkeit des Staates«. Es sei eine flexible Haushalts- und eine gestaltende Sozialpolitik erforderlich. Die FDP bedauerte, dass es für keine »mutigere Lösung« und ein völliges Verbot neuer Schulden gereicht habe. Sachsen-Anhalts LINKE erwägt derweil eine Verfassungsklage gegen die Landesregierung, die der Schuldenbremse zugestimmt hat.

Darüber hinaus stimmte der Bundesrat einer Rentenerhöhung zu. Im Westen steigen die Renten damit ab 1. Juli um 2,41 Prozent, im Osten um 3,38 Prozent. Die überdurchschnittlich hohe Anpassung ergibt sich einerseits aus der Lohnentwicklung des vergangenen Jahres. Hinzu kommt aber auch ein Eingriff in die Rentenformel: Die Koalition von Union und SPD hatte – das Superwahljahr im Blick – den dämpfenden Riesterfaktor für 2008 und 2009 kurzerhand ausgesetzt. Für die kommenden Jahre zeichnen sich dagegen maximal Mini-Anpassungen oder gar Nullrunden ab – zumal der ausgesetzte Riesterfaktor 2012 und 2013 nachgeholt wird.

Nach dem gestrigen Beschluss des Bundesrats kann der jahrelang verzögerte Ausbau der überalteten Stromnetze in Deutschland jetzt angegangen werden. Auf die Stromkunden könnten damit allerdings höhere Preise zukommen, weil die Netzbetreiber die Kosten in der Regel auf sie umlegen.

Überraschend zurückgewisen hat der Bundesrat die vom Bundestag geforderte Senkung des Biosprit-Anteils im Benzin. Er widersprach damit den Empfehlungen des Vermittlungsausschusses. Der Bundestag kann diesen Beschluss allerdings überstimmen.

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