Um Erspartes betrogen

Urteil

  • Lesedauer: 2 Min.

Weil er etliche Anleger um ihre Ersparnisse betrogen hat, ist ein 42-Jähriger aus Sondershausen zu 35 Monaten Haft verurteilt worden. Der Schaden wird auf 361 000 Euro beziffert.

Zu den Opfern gehören vor allem Verwandte und Bekannte. Das Landgericht Mühlhausen sah es als erwiesen an, dass er mit ihnen ab 2001 in 70 Fällen sogenannte Treuhand-Verträge mit Zinsen von bis zu neun Prozent abgeschlossen hatte. Doch statt das kassierte Geld günstig anzulegen, nutzte er es ausschließlich für private Zwecke. Das Urteil lautet auf Betrug in 70 Fällen und 53 Fälle von unerlaubter Bankgeschäfte. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Sie haben Menschen, die ihnen nahestanden, um alle Ersparnisse gebracht«, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Eine Bewährungsstrafe sei angesichts der Vorgehensweise und des erheblichen Schadens ausgeschlossen, widersprach er dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert.

Der frühere Offiziersanwärter war von 1993 bis 2006 für einen Finanzdienstleister tätig. Bei seinem Vorgehen nutzte er das Vertrauensverhältnis zu den Anlegern aus, die er in vielen Fällen aus vorherigen Versicherungsverträgen kannte. Gegenüber den Geschädigten erweckte er den Eindruck, dass er das Geld im Auftrag seines Arbeitgebers entgegennehme.

Im Prozess hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das wirkte sich strafmildernd aus. »Der Angeklagte muss lernen, seinen Lebensstil der Wirklichkeit anzupassen«, so der Richter am Ende der acht Verhandlungstage. Dem 42-Jährigen, der mittlerweile in Süddeutschland lebt, droht wegen des Hafturteils auch der Verlust seines neuen Arbeitsplatzes.

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