Scheidung ohne Ärger: Ein Ehevertrag spart nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Nerven

Rechtsprechung

  • Lesedauer: 5 Min.
Bei der Trennung von Eheleuten gibt es nicht nur geplatzte Träume einer gemeinsamen Zukunft, oft kommt es zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die Zeit, Geld und Nerven kosten. Wer »Rosenkriege« vermeiden will, sollte die folgenden Tipps der Notarkammer Berlin beachten.

Wenn sich ein Ehepartner trennen will, sollte er sich schon vorab bei einem Anwalt oder Notar über die Voraussetzungen und den Ablauf eines Scheidungsverfahrens informieren. Wichtig sind vor allem die Einhaltung des Trennungsjahres und, dass Betroffene die Unterschiede zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt kennen. Er erklärt ferner, was bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu bedenken ist.

Damit sich die Fronten nicht verhärten, ist der Ehepartner möglichst früh über den Trennungswunsch zu unterrichten. Gleichzeitig sollte die Absicht nach einer einvernehmlichen Regelung geäußert werden. Ebenso sollten die Kinder möglichst bald von der Trennung der Eltern erfahren. Dabei muss ihnen klar gemacht werden, dass sie weder Vater noch Mutter verlieren. Gemeinsam ist zu überlegen, bei wem die Kinder in Zukunft leben sollen.

Beide Eheleute müssen einsehen, dass einvernehmliche Regelungen nur getroffen werden können, wenn jeder von seinen Positionen abrückt. Wenn beide Partner damit einverstanden sind, kann ein so genannter Mediator als neutraler Vermittler helfen, den Einigungsprozess zu unterstützen.

Mediatoren sind speziell ausgebildete Rechtsanwälte, Psychologen oder Sozialpädagogen. In einem solchen Fall wird im Rahmen eines Mediationsverfahrens eine Einigung über die strittigen Punkte herbeigeführt.

Unabhängig davon auf welchem Wege eine Lösung gefunden wird, ist es empfehlenswert – oder bei Unterhaltsvereinbarungen sogar zwingend erforderlich -, die Regelungen notariell beurkunden zu lassen.

In einem von einem Notar entworfenen Ehevertrag kann z. B. die Gütertrennung vereinbart und die Höhe einer Zugewinnausgleichsforderung festgesetzt werden. Auch die Zukunft gemeinsam erworbener Immobilien, die Aufteilung während der Ehe erworbener Rentenanwartschaften und die Höhe und Dauer von Unterhaltszahlungen können Gegenstand des Vertrages sein.

Nach deutschem Recht darf eine Ehe erst geschieden werden, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben. Falls in einem Ehevertrag der Versorgungsausgleich (das Aufteilen der Rentenanwartschaften) abgeändert oder ausgeschlossen wird, muss eine solche Regelung später im Ehescheidungsverfahren gerichtlich genehmigt werden, wenn ein Scheidungsantrag vor Ablauf eines Jahres nach der Beurkundung eines Ehevertrages eingereicht wird.

Ein Ehevertrag ist in jedem Fall sinnvoll und spart jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung über Vermögensansprüche und Unterhalt, die häufig durch mehrere Instanzen geführt werden. Bei einem beurkundeten Ehevertrag sind die inhaltlichen Regelungen zwischen Eheleuten schnell getroffen, so dass es bei einer Ehescheidung keine weiteren Verzögerungen gibt.

Übrigens: Im Zusammenhang mit dem neuen Unterhaltsrecht gibt es ein interessantes Urteil vom März 2009. Mit der Reform des Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 wurde bekanntlich der Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung gestärkt. Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus Billigkeitsgründen zu. Dies hat der Bundesgerichtshof nun in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht klargestellt. Gerade Frauen, die für die Erziehung von Kindern ihren Beruf aufgeben, sollten deshalb ihre Rechte durch notariellen Ehevertrag absichern.

In seinem Urteil vom 18.3.2009 (XII ZR 74/08) hatte der Bundesgerichtshof über die umstrittene Rechtsfrage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Elternteil eines Kindes Unterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann.

Nach bisherigem Recht konnte eine Mutter bis zum achten Lebensjahr der Kinder ganz zu Hause bleiben und musste bis zum fünfzehnten Lebensjahr nur in Teilzeit arbeiten. Auch nach der Reform des Unterhaltsrechts wurde durch verschiedenste Gerichte die Auffassung vertreten, dass an das frühere sogenannte »Altersphasenmodell« angeknüpft werden könne und eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts allein vom Kindesalter abhängig sei. Dem hat der Bundesgerichtshof nun im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers eine Absage erteilt.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes verlangt die Neuregelung zwar keinen abrupten Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollerwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist und deshalb der betreuende Elternteil einer (Voll)Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

»Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes bestätigt die Intention des Gesetzgebers. Die Rechtslage entspricht aber vielfach nicht den Erwartungen und Bedürfnissen des Kinder betreuenden Elternteils«, so Peter Janecek, Geschäftsführer der Notarkammer Thüringen. Um sich vor negativen finanziellen Auswirkungen zu schützen, sollte deshalb ein notarieller Ehevertrag geschlossen werden, der klare Regelungen zum Betreuungsunterhalt enthält.

Dazu rät im Übrigen auch die Vorsitzende Richterin des XII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes, der das neue Urteil gefällt hat, Dr. Meo-Micaela Hahne, in einem ZDF-Interview: »Ein Ehevertrag ist immer gut. Vor allen Dingen aber sollte man sich für den Fall einer Scheidung absichern, und man sollte klare Regelungen dafür schaffen, was dann an Scheidungsfolgen zu regeln ist, wer wie viel Unterhalt bekommt und in welchem Fall«.

In einem Ehevertrag kann beispielsweise vereinbart werden, wie lange die Ehefrau im Fall der Scheidung über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus Anspruch auf Unterhalt haben soll. Welche weiteren Regelungen vorgesehen werden können, hängt ganz von den Umständen des Einzelfalls ab. Ein entsprechender Ehevertrag kann im Übrigen vor und während der Ehe geschlossen werden.

Ein notariell beurkundeter Ehevertrag kostet auch nur einen Bruchteil der Gebühren einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Notare finden Sie im Internet: www.deutsche-notarauskünfte.de.

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