Wenn ein Straßenbaum umstürzt

Verkehrssicherungspflicht 2

Bei Erdarbeiten in einer Straße stürzte ein Straßenbaum auf das Grundstück des Klägers. Es entstand Sachschaden, und der Grundstückseigentümer forderte Schadenersatz vom Land. Er sah in dem Fall eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, das Brandenburgische Oberlandesgericht aber ließ die Berufung zu. Und es äußerte sich in seinem Urteil auch generell zu den Grundsätzen der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Straßenbäume.

Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Baumteilen, sei es durch Umstürzen eines Baumes. Der Verkehrssicherungspflichtige muss durch hinreichend qualifiziertes Personal regelmäßig zweimal pro Jahr die Bäume (einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand) kontr...


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