Vorsicht vor Umwandlung
Wohnungseigentum
Schon seit fast zehn Jahren leben zwei Schwestern in ihrer Münchner Wohnung. 2002 war das Anwesen verkauft und vom Käufer in Wohnungseigentum umgewandelt worden. Eine Frau kaufte die Wohnung der Schwestern und die Wohnung daneben. Dort zog sie mit ihrer Familie ein.
2006 kündigte die Wohnungseigentümerin den langjährigen Mieterinnen von nebenan. Begründung: Sie benötige diese Wohnung, um ein Au-pair-Mädchen unterzubringen. J...
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