Modernisierungskosten

TV-Kabelanschluss

  • Lesedauer: 1 Min.

In einer Wohnanlage gab es für den Fernsehempfang eine Gemeinschaftsantenne, deren Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt wurden. Der Vermieter ersetzte die Antennenanlage durch den Anschluss aller Wohnungen an ein Breitbandkabel, das den Empfang verbesserte. Als die Kosten dafür umgelegt wurden, weigerte sich ein Mieter. Der Streit kam bis vor den BGH. Er entschied, dass die Kabelanlage als Modernisierung gelte, deren Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

BGH-Urteil vom 27. Juni 2007, Az. VIII ZR 202/06

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