Auf Mieterrechten bestehen

Kündigung wegen Hausabriss

Unser Haus soll im Rahmen des Stadtumbaus abgerissen werden. Der Vermieter lehnt eine Beteiligung an unseren Umzugskosten ab, weil wir wegen hohen Alters zu unseren Kindern in eine andere Stadt umziehen wollen. Anderen Mietern, die hier bleiben, wurde Unterstützung angeboten. Wir wohnen fast 50 Jahre lang im gleichen Wohnblock. Haben wir Rechte, auf die wir uns berufen können?
Hans K. Senftenberg

Zunächst zwei Grundsätze: Es gibt keine gesetzliche Regelung, nach der Vermieter verpflichtet sind, sich an den Umzugskosten zu beteiligen. Anderseits sieht das Gesetz aber auch nicht vor, dass allein die Absicht zum Abriss eines Wohngebäudes im Rahmen des Stadtumbaus automatisch zur Beendigung des Mietverhältnisses führen muss. Das ist kein gesetzlich privilegierter Kündigungsgrund.

Angestrebt werden sollte deshalb eine einvernehmliche Regelung, so wie das in den zurückliegenden Jahren oft bei städtebaulich bedingten Abrissmaßnahmen gelungen ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.