nd-aktuell.de / 23.06.2009 / Brandenburg / Seite 20

»Mehr Frust als Aufklärung«

Linkspartei kritisiert mangelnde Verbraucher-Information / Möglichkeiten werden kaum genutzt

Wilfried Neiße

Das neue Verbraucherinformationsgesetz hat den Praxistest in Brandenburg offenbar nicht bestanden. Diese Möglichkeit wird kaum genutzt, muss die Landesregierung zugeben. Für die Linkspartei ist das alles kein Wunder.

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz, das seit über einem Jahr auch in Brandenburg gilt, soll der Informationsfluss über Lebensmittel verbessert werden. Wie Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) jetzt einräumte, wird es »bisher kaum in Anspruch genommen«. Lediglich fünf Anfragen wurden seit Inkrafttreten am 1. Mai 2008 bei Behörden gestellt. Und selbst aktiv geworden sind diese erst recht nicht. Von ihrem Recht auf aktive Informationserteilung haben sie nicht ein Mal Gebrauch gemacht, sagte Woidke.

Die verbraucherpolitische Sprecherin der LINKEN in der Landtagsfraktion, Renate Adolph, verwies auf die Klagen von Verbraucherschutzverbänden, wonach das Gesetz im Alltag »mehr Frust statt Aufklärung« bringe. »Der Anspruch, für mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz zu sorgen, wird nicht erfüllt.«

Wenn Behörden überhaupt Mitteilungen herausgaben, dann »enthielten sie keine konkreten, alltagstauglichen Informationen und wenig brauchbare Hinweise«, beklagte Adolph. Informationen, bei denen »Ross und Reiter« benannt werden, gebe es gleich gar nicht. Außerdem seien Bürger durch Kostenandrohungen von bis zu 500 Euro davon abgehalten worden, ihr Recht wahrzunehmen und ihr Anliegen weiter zu verfolgen. Adolph: Solche hohen Gebühren »schrecken ab«.

Auf die Androhungen geht Woidke nicht weiter ein. Ihm ist wichtig, dass noch keine Gebühren erhoben worden seien. Vorgesehen sei eine nach dem Zeitaufwand berechnete Gebühr. Er sicherte die Prüfung darüber zu, wie angemessene Rahmengebühren für die einzelnen Amtshandlungen festgelegt werden könnten. Der Minister trat gegen die Idee auf, dass die Öffentlichkeit einen Informationsanspruch gegenüber der privaten Lebensmittelindustrie haben sollte. Ihm erscheint es »zweifelhaft«, dass dadurch mehr »schwarze Schafe« bekannt werden könnten als durch den Umweg über die Behörden.

Der Minister bestritt auch nicht, dass das Anliegen für den Bürger wenig nutzbringend ist. Allerdings ist es nach seiner Meinung trotz der deutlichen Bilanz »für eine abschließende Bewertung des Gesetzes noch zu früh«. Bundesrat und Bundestag hätten die Regierung aufgefordert, erst nach zwei Jahren eine Bewertung vorzunehmen. Der nach einem Jahr erarbeitete »Sachstandsbericht« hatte die für Brandenburg eher unbeträchtlichen Ergebnisse gebracht.

Die Landesregierung wartet nun laut Woidke »zunächst die Evaluierung des Gesetzes durch die Bundesregierung ab«. Drei Forschungsvorhaben würden diese Prüfung begleiten. Unter anderem gibt es einen Rechtsvergleich zur Informationsfreiheit mit anderen europäischen Staaten.

Von den fünf Anfragen in Brandenburg wurden laut Woidke vier fristgerecht binnen eines Monats bearbeitet. In einem fünften Fall habe sich das betreffende Unternehmen gegen die Herausgabe von Informationen gewehrt und sei vor Gericht gezogen.