Befangen

Klaus Joachim Herrmann über den Landowsky-Prozess

  • Lesedauer: 1 Min.

Es ist nicht überraschend, dass der letzte große Prozess zur Berliner Bankenaffäre mit dem Vorwurf der Befangenheit begann. Voreingenommen dürfen Richter nicht sein, der Betrachter ist es zumeist doch. Gerade in diesem Falle. Denn im Zeichen der längst von Berlin gegangenen Bankgesellschaft ist zu viel geschehen, als dass Gleichgültigkeit glaubhaft gemacht werden könnte.

Vor dem Hintergrund versprochener Traumrenditen und gehaltener Verluste für das Land vollzog sich ein grundlegender Wandel der hauptstädtischen Landespolitik. Es dankten über alles Erwarten rasch die schon ewig scheinende große Koalition und die CDU als entscheidende politische Kraft in Berlin ab. Damit nicht genug, kamen über die Station der Duldung von Rot-Grün die bis dahin als Parias geschmähten PDS-Genossen in Regierungsverantwortung.

Die einen mag's gefreut haben, anderen dürfte nicht unerheblicher Verdruss bereitet worden sein. Unbefangen aber ist wohl niemand geblieben.

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