nd-aktuell.de / 15.07.2009 / Ratgeber / Seite 7

Stolperstein

Straße

Auf dem Münchner Messegelände wollte ein Aussteller nachts über den unbeleuchteten Messe-Parkplatz zur U-Bahn gehen. Auf dem Fußweg, der von der Messe zum Parkplatz führt, hat die Messe München GmbH (ca. 30 cm hohe) Betonquader aufgestellt, um Fahrzeuge an der Durchfahrt zu hindern. Der Ge-schäftsmann stieß gegen einen der Betonklötze, stürzte und brach sich einen Arm. Der Unglücksrabe verklagte die GmbH auf Schmerzensgeld: Sie hätte den Weg ordentlich beleuchten müssen. Die antwortete, dass man sich bei Dunkelheit eben vorsichtig bewegen müsse. So einfach könne es sich die GmbH nicht machen, erklärte das Landgericht München I, und verurteilte sie zur Zahlung von 4500 Euro Schmerzensgeld. Zwar treffe den Geschäftsmann ein Mitverschulden (50 Prozent), weil er zu wenig auf den Weg geachtet habe. Aber für die Ver-kehrssicherheit des Geländes trage die GmbH die Verantwortung. Und der Verkehrssicherungspflichtige müsse Gefahrenquellen beseitigen oder vor ihnen warnen. Das gelte erst recht, wenn der Verantwortliche ein Hindernis selbst installiert. Die GmbH hat Berufung eingelegt.

Urteil des Landgerichts München I vom 4. Juni 2009 - 25 O 9420/08