Verbraucherzentrale rät zu Einschreiben

Ein Einlenken der Gasag aufgrund des Urteilsspruchs des Bundesgerichtshofs ist nicht zu erwarten

(dpa). Die Verbraucherzentrale Berlin erwartet im Streit um unzulässige Preiserhöhungen kein schnelles Einlenken des Gaslieferanten Gasag. Es sei zu erwarten, dass sich der vor Gericht unterlegene Konzern zunächst weigern wird, Rückerstattungsforderungen von Kunden nachzukommen, sagte Bernd Ruschinzik. Der Jurist bei der Verbraucherzentrale sagte der dpa am Donnerstag, das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mittwoch sei noch keine Anweisung, Kunden den zu hohen Geldbetrag zurückzuzahlen. Deshalb werde sich die Gasag wohl gegen entsprechende Forderungen sperren. »Das ist das typische Verhalten solcher Institutionen«, sagte Ruschinzik.

Der BGH in Karlsruh...


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