Großer Erfolg für muslimische Frauen

Südafrikanisches Verfassungsgericht stärkt Rechte von Witwen

Das südafrikanische Verfassungsgericht hat mit einer wegweisenden Entscheidung die Rechte von muslimischen Frauen gestärkt: Alle nach dem Islam verheirateten Frauen in polygamen Ehen haben ab sofort einen Anspruch auf das Erbe ihres verstorbenen Mannes, falls dieser kein Testament hinterlassen sollte.

Die rechtliche Situation für muslimische Frauen in Südafrika hat einen Quantensprung gemacht. Bisher erkannte das Verfassungsgericht Südafrikas auf der Grundlage des »Intestate Act« (Ohne ein Testament zu hinterlassen) bei polygamen Ehen lediglich einer Ehefrau Anspruch auf das Erbe ihres verstorbenen Ehemannes zu, wogegen alle anderen Frauen leer ausgingen. Das war diskriminierend und unfair zugleich. In der Mitte Juli gefällten Grundsatzentscheidung wurde der Begriff »Ehefrau« durch »alle Ehefrauen« ersetzt. Das Gesetz findet rückwirkend zum 27. April 1994 Anwendung, dem Datum der ersten demokratischen, nichtrassischen und nichtsexistischen Wahlen in der Republik Südafrika.

Der Entscheid bedeutet eine weitere Verbesserung der vorangegangenen Änderung von 2004, wonach Ehemänner und Ehefrauen einer monogamen muslimischen Ehe als Erben gelten, auch wenn kein Testament vorliegt.

Der Gerichtsentscheid wurde auf Antrag der 61-jährigen Fatima...


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