Im Kuchen muss Zitrone sein
Hamburg (AFP/ND). Zitronenkuchen muss auch echte Zitrone enthalten. Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnte deshalb die Firma Kuchenmeister aus Soest ab, die einen Kuchen mit der naturgetreuen Darstellung von Zitronen anpries, der aber nur Zitronenaroma enthielt. Die Aufmachung – die Abbildung mehrerer aufgeschnittener Zitronen und die Aufschrift Zitronenkuchen über der Zutatenliste – sei irreführend, kritisierte die Verbraucherzentrale am Montag.
Der Hersteller unterzeichnete demnach nach anfänglichem Widerstand eine Unterlassungserklärung und sicherte zu, dem Kuchen künftig Zitronenschale und Zitronensaft hinzuzufügen. »Mit den Täuschungen bei Lebensmitteln muss Schluss sein«, forderte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann. Wo die Grenzen des Wettbewerbsrechts überschritten würden, werde die Verbraucherzentrale mit Abmahnungen und wenn nötig Klagen vorgehen.
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