Griechenland kein sicherer Drittstaat

Gericht: Iraner darf nicht abgeschoben werden

Ein iranischer Flüchtling hat Anrecht auf ein Asylverfahren in Deutschland, obwohl er über Griechenland in die Europäische Union eingereist ist.

Frankfurt am Main (epd/ND). Wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte, ist für den Flüchtling aus Iran die sogenannte Drittstaatenregelung nicht anzuwenden, nach der Asylbewerber in dem EU-Land den Antrag stellen müssen, in das sie zuerst einreisen. Grund dafür sei, dass in Griechenland die Bearbeitung von Asylanträgen »nicht in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht erfolge«. Flüchtlingsorganisationen weisen seit Längerem darauf hin, dass in dem EU-Staat Asylbewerber diskriminiert würden, menschenunwürdig untergebracht seien und Asylverfahren nicht rechtsstaatlich verliefen. (AZ: 7 K 4376/07(3))

Das Bundesamt für Migrati...


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