Aus dem Blick, aus dem Sinn?

Martin Kröger kritisiert das Demonstrationsverbot

  • Lesedauer: 1 Min.

Wer versteht schon alle juristischen Finessen? Die Begründung der Berliner Gerichte, warum der antimilitaristische Protest gegen ein antiquiertes Ritual der Bundeswehr verboten wird, mutet für den Laien auf jeden Fall abenteuerlich an: Das Ziel des Protestzuges sei lediglich darauf ausgelegt, das Gelöbnis zu stören, hieß es gestern.

Na, aber was denn sonst? Wozu sollte man stattdessen Protest organisieren, doch nicht um still und heimlich am Stadtrand zu posieren. Darauf läuft die gestrige Gerichtsentscheidung nämlich hinaus. Und noch schlimmer: Künftig entscheidet also die Polizei, wer, wo und vor allem wie seine politische Meinung in der Hauptstadt kundtun darf. Bleibt die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht diese heftige Beschneidung des Demonstrationsrechts nicht bestätigen wird, sondern wie schon bei Vorgängerurteilen das hohe Gut des Versammlungsrechts schützt.

In Berlin wurde dagegen gestern alles getan, einen Aufmarsch von Soldaten zu schützen. Mit einem Aufwand, der seinesgleichen sucht: 1500 Polizisten, dazu Feldjäger der Bundeswehr, sperrten ein riesiges Areal um den Reichstag ab. Frei nach dem Motto »Aus dem Blick, aus dem Sinn« wurde der antimilitaristische Protest aus der Öffentlichkeit weit weg an den Rand verbannt. Antikriegsproteste in Zeiten des Krieges sind offenbar unerwünscht. Fragt sich nur, wie lange sich diese Erkenntnis verdrängen lässt.

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