nd-aktuell.de / 21.07.2009 / Brandenburg / Seite 17

Gelöbnix außer Hörweite

Bundeswehr und Polizei setzen gerichtlich durch, dass antimilitaristische Demo verbannt wird

Martin Kröger

Rund 200 Teilnehmer versammelten sich bis zum frühen Montagabend zur friedlichen Kundgebung am Potsdamer Platz, noch einmal so viele waren im Tiergarten verstreut unterwegs, begleitet von allgegenwärtigen Polizeibeamten auf Fahr- und Motorrädern.

Kann demonstriert werden oder nicht? Das war gestern im Verlauf des Tages die Frage, die die Organisatoren des antimilitaristischen Protestes gegen das Bundeswehrgelöbnis vor dem Reichstag beschäftigte. Am späten Nachmittag wurde dann die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) übermittelt: Die Beschwerde der »Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen« gegen das Demonstrationsverbot wurde abgelehnt, da der antimilitaristische Protest lediglich das Ziel verfolge, das Gelöbnis empfindlich zu stören, hieß es in der Begründung. Bisher hatten Gerichte dagegen immer argumentiert, wenn sich die Bundeswehr im öffentlichen Raum bewege, müsse sie Protest aushalten. »Wir haben unmittelbar nach der OVG-Entscheidung Widerspruch in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt«, sagte Frank Brendle vom Berliner Büro für antimilitaristische Maßnahmen (BamM), das den Widerstand des Gelöbnix-Bündnisses 2009 mitorganisiert hat.

Doch die obersten Richter in Karlsruhe fällten gestern kein Urteil zum Versammlungsrecht. »Das Bundesverfassungsgericht wird heute keine Eilentscheidung mehr fällen«, sagte BVG-Sprecherin Anja Kesting dem ND am späten Nachmittag. Damit stand kurz vor Kundgebungsbeginn am Potsdamer Platz fest, dass es keine Gelöbnix-Demo geben wird – und das Polizeiverbot bestehen bleibt. »Berlin wird zur Festung ausgebaut, wenn die Bundeswehr anrückt«, kommentierte Brendle die Aufrechterhaltung des Verbots. Damit würden ähnlich wie in Heiligendamm beim G8-Gipfel oder jüngst in Straßburg demokratische Rechte für solche Propagandaveranstaltungen beschnitten.

Drei weitere Kundgebungen und Demonstrationen, die kurzfristig gegen das ursprüngliche Verbot der Gelöbnix-Demo angemeldet wurden, waren gestern ebenfalls von der Polizei verboten worden. »Die von mir angemeldete Demonstration sollte auf die Nordseite des Hauptbahnhofs verlegt werden«, berichtete die Linkspartei-Abgeordnete Evrim Baba gegenüber ND. In der Begründung habe es geheißen, dass sich Schallwellen ungehindert bis zum Gelöbnis ausbreiten könnten, sagte Baba. Kritik an der Bundeswehr und den militaristischen Ritualen sei so nicht mehr möglich.

Rund 1500 Polizisten sollten das weiträumig abgesperrte Gelöbnis schützen, das nach Redaktionsschluss dieser Seite beginnen sollte.


Soldaten geloben Treue – Hintergrund zum Gelöbnis

Das Gelöbnis ist das Treuebekenntnis der Wehrpflichtigen zur Bundesrepublik Deutschland. Die Soldaten der Bundeswehr sollen sich damit zur Treue gegenüber der Werteordnung des Grundgesetzes bekennen. Die Rekruten sprechen dazu in der feierlichen Zeremonie den Satz: »Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.« Öffentliche Gelöbnisse gibt es nicht nur auf Ehrenhöfen von Kasernen, sondern auch auf zentralen Plätzen oder an historisch bedeutenden Orten. Kritiker verurteilen die Zeremonie als militärisches Ritual, wiederholt störten Demonstranten Gelöbnisse. dpa