Urteile zum Steuerrecht

Kurz

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Wird einem Arbeitnehmer (hier: Marktleiter einer Lebensmittelkette) vom Arbeitgeberverband ein Nachwuchsförderpreis von 10 000 DM verliehen, stellt diese Summe einen zu versteuernden Arbeitslohn dar; nur Preise für ein Lebenswerk sind von der Steuer befreit; dagegen steht der Preis für den Marktleiter im Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis und ist als leistungsbezogene »Frucht der Arbeit« anzusehen. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. April 2009 - VI R 39/08)

Wenn die Stadt Gelsenkirchen von mehreren Veranstaltern »sexueller Vergnügungen« in Bars, Bordellen, Swinger-Klubs oder ähnlichen Einrichtungen eine Art »Sex-Steuer« von teilweise über 10 000 Euro jährlich kassiert, ist das ohne ministerielle Genehmigung rechtswidrig; nach dem nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetz darf eine derartige Vergnügungssteuer von Gemeinden nur erhoben werden, wenn sie vorher vom Innenminister und vom Finanzminister genehmigt wurde.

(Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Juni 2009 - 14 A 1577/07 und andere)

Für verbindliche Steuerauskünfte eines Finanzamts Gebühren zu verlangen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; die Gebührenpflicht ist »ihrem Grund wie auch ihrer Höhe nach durch legitime Gebührenzwecke« gerechtfertigt. (Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Mai 2008 - 1 K 46/07 - es ist Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt)

Von der Grundsteuer befreit wird Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft für die Religionsausübung genutzt wird; die Religionsgesellschaft muss laut Gesetz aber eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein; ein privatrechtlich organi-sierter Verein islamischer Kultusgemeinden hat daher keinen Anspruch darauf, für seine Räumlichkeiten, die der Religionsausübung dienen, von der Grundsteuer befreit zu werden.

(Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. Februar 2009 - 11 K 4225/07 BG; nicht rechtskräftig - wegen der bundesweiten und grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde Revision gegen das Urteil zugelassen)

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