Fiskus: Familientrennung – Scheiden tut weh, auch finanziell

Steuerberaterkammer

Trennen sich Ehepartner, so hat dies nicht nur emotionale Auswirkungen, sondern auch erhebliche steuerliche Konsequenzen. Obwohl zunehmend empfohlen wird, bei Beginn der Ehe durch notariellen Ehevertrag Vorsorge für den Scheidungsfall zu treffen, wird von dieser Möglichkeit immer noch viel zu selten Gebrauch gemacht. Dies hat zur Folge, dass weitestgehend Regelungslücken bestehen. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Kosten in diesem Zusammenhang steuerlich relevant sein können.

Zusammenveranlagung prüfen: Während Eheleute im Trennungsjahr noch gemeinsam veranlagt werden können und in aller Regel auch die bisherigen – günstigeren – Steuerklassen und das so genannte Ehegattensplitting beibehalten, ändert sich das bei Eheleuten, die auf Dauer getrennt leben. Sie werden dann wie Ledige behandelt und müssen ihr Einkommen mit Steuerklasse I bzw. bei einem im Haushalt lebenden Kind mit Klasse II versteuern. Dabei besteht währe...


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