Gymnasiast muss Fahrt zur Schule mit Darlehen finanzieren

Urteil

Ein 17-jähriger Gymnasiast aus dem hessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf, dessen Familie Hartz-VI-Leistungen bezieht, muss seine Fahrt zur Schule über ein zinsloses Darlehen finanzieren.

Wie das Sozialgericht Marburg kürzlich mitteilte, ist der Landkreis nicht verpflichtet, die Kosten für die Monatskarte in Höhe von derzeit 56,90 Euro zu übernehmen. Die Behörde müsse jedoch ein Darlehen gewähren. Auch Kinder aus armen Haushalten sei der Besuch eines Gymnasiums zu ermöglichen. Von dem monatlichen Regelsatz für...


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