Herzinfarkt kein Beweis gegen Medikament
Rechtsprechung
Ein Patient mit entsprechenden Risikofaktoren kann für einen Herzinfarkt nicht ohne weiteres ein umstrittenes Medikament verantwortlich machen. Das dürfte einigermaßen logisch sein. Welcher Laie will das beurteilen.
So lautet auch ein kürzlich bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.
Das gilt nach dem Richterspruch selbst dann, wenn das Medikament später vom Markt genommen wird. Vielmehr ...
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