nd-aktuell.de / 29.07.2009 / Ratgeber / Seite 2

Hartz-IV-Empfänger: Anrecht auf Abwrackprämie bleibt juristisch umstritten

Urteile

Bislang war es die Auffassung der Bundesregierung, dass die Abwrackprämie Empfängern von Arbeitslosengeld II nicht zusteht und dass die Prämie dann auf das ALG II angerechnet wird. Experten weisen jedoch auf ein Urteil des Sozialgerichts Magdeburg hin, wonach die Abwrackprämie von 2.500 Euro eine »zweckbestimmte Einnahme« ist und daher nicht auf das ALG II angerechnet werden darf. Die Abwrackprämie dürfe schließlich nur für den Kauf eines Autos verwendet werden und nicht für den eigenen Unterhalt. Die Anrechnung der Abwrackprämie als einmaliges Einkommen sei daher unzulässig, urteilten die Sozialrichter.

Eine Frau aus der Region Magdeburg hatte geklagt, weil die zuständige Arbeitsagentur nach Erhalt der Abwrackprämie den Hartz-IV-Regelsatz entsprechend kürzte. Das Sozialgesetzbuch bestimmt, dass zweckbestimmte Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, und die Umweltprämie ist eine »zweckbestimmte Einnahme«, denn diese kann nur für die Verschrottung eines neun Jahre alten Autos bei gleichzeitigem Kauf eines Neuwagens verwendet werden. Die Frau erhielt somit weiterhin den vollen Satz Hartz IV und die einmalige Prämie in Höhe von 2.500 Euro.

(S 16 AS 907/09 ER).

Nach einem jüngeren Urteil des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts indes muss die Abwrackprämie Hartz-IV-Empfängern als Einkommen angerechnet werden. Die Prämie verschaffe Hartz-IV-Empfängern Einnahmen, die wesentlich über ihren monatlichen Bezügen lägen und kämen mit dem Kauf eines Neuwagens vor allem dem privaten Konsum zugute.

Hartz-IV-Empfänger haben laut Gericht das Recht, ein vorhandenes, angemessenes Auto zu behalten, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird. Mittel für die Anschaffung eines Neuwagens seien aber nicht anrechnungsfrei. (Az.: L 20 B 59/09 AS ER) Ein Bochumer Hartz-IV-Empfänger war vor Gericht gezogen, der sich noch vor dem Kauf eines Neuwagens bei der zuständigen Behörde informiert hatte. Mit dem Beschluss widersprachen die Essener Richter einer anderslautenden juristischen Entscheidung. In Essen gehe man von einer »deutschlandweiten Signalwirkung« aus, sagte ein Sprecher. Es sieht aber eher so aus, dass der Streit weitergeht.