Krankengeld: Ab 1. August müssen sich Selbstständige neu orientieren

Gesetzliche Krankenversicherung

Am 1. August tritt eine Neuregelung zum Krankengeld gesetzlich versicherter Selbstständiger in Kraft. Der Gesetzgeber kehrt im Wesentlichen zu den Bestimmungen zurück, die bis Ende 2008 galten: Wer den allgemeinen Beitragssatz zahlt, erhält Krankengeld ab der siebten Woche. Will man es eher, ist ein erhöhter, will man es gar nicht, ist nur ein ermäßigter Beitrag zu zahlen. Die im Januar 2009 eingeführten Wahltarife für Krankengeld enden ab August, und die betroffenen Selbstständigen müssen neu entscheiden.

Doch ganz die alte Regelung ist es nicht: Wer sich für einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche entscheidet, muss laut geändertem Paragraf 44 des Sozialgesetzbuches V eine so genannte Wahlerklärung abgeben. Das bedeutet eine dreijährige Bindung an die Kasse. In dieser Zeit darf man weder zu einer anderen gesetzlichen Kasse noch zu einer Privatversicherung wechseln. Das gleiche gilt, wenn man einen der neuen Wahltarife für ein s...


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