nd-aktuell.de / 07.08.2009 / Politik / Seite 5

Bundestagswahl ohne Pauli-Partei

Nur vier Mitglieder des Bundeswahlausschusses für Zulassung / Alle weiteren Beschwerden abgelehnt

Der Bundeswahlausschuss entschied am Donnerstag über Beschwerden gegen die Nichtzulassung mehrerer Landeslisten für die Bundestagswahl am 27. September.

Berlin (dpa/ND). Die neue Partei Freie Union der früheren CSU-Rebellin Gabriele Pauli ist mit einem weiteren Anlauf zur Bundestagswahl gescheitert. Wie zuvor der bayerische Landeswahlausschuss lehnte es am Donnerstag auch der Bundeswahlausschuss ab, die Partei zur Wahl zuzulassen. Pauli will trotz des Rückschlags weitere juristische Möglichkeiten ausloten.

Im Wahlausschuss, der in Berlin tagte, votierten nach einer teils kontrovers geführten Diskussion nur vier der acht Ausschussmitglieder für eine Zulassung der Freien Union. Es hätten sich aber mindestens fünf Mitglieder dafür aussprechen müssen. Ausschlaggebend war daher die Stimme von Bundeswahlleiter Roderich Egeler, der ebenfalls gegen die Zulassung votierte und dessen Stimme wegen des Gleichstands doppelt zählte. In Bayern hatte der Landeswahlausschuss Paulis Partei in der vergangenen Woche die Zulassung verweigert, weil auf den Unterlagen ihre eigene Unterschrift fehlte. In allen anderen Bundesländern war die Freie Union daran gescheitert, dass sie nicht genügend Unterstützungs-Unterschriften erhalten hatte.   

 Der Bundeswahlausschuss lehnte zudem alle anderen Beschwerden einstimmig ab. Dies betrifft die Generationspartei Die Grauen, die Bürgerpartei für Alle (BPA) und die PARTEI, deren Vorsitzender der ehemalige Chefredakteur der Satirezeitschrift »Titanic«, Martin Sonneborn, ist. Auch sie können nicht an der Bundestagswahl am 27. September teilnehmen.

Pauli beklagte: »Wir werden in Deutschland gesellschaftlich viel bewegen, deshalb wird uns eine Hürde nach der anderen in den Weg gestellt.« Sie bezeichnete die Entscheidung des Ausschusses als unverhältnismäßig. Sie blicke aber optimistisch in die Zukunft. Man werde zunächst die juristischen Möglichkeiten ausloten: »Da es eine vier zu vier Entscheidung ist, haben wir eine gute Möglichkeit uns durchzusetzen. Es ist ein Stück Demokratie, um das es hier geht.«

In der Nichtzulassung der PARTEI sieht deren Rechtsanwalt Tim C. Werner »einen massiven irreparablen Verfassungsbruch und schwerwiegende Beschädigung der Demokratie«. Die im Juli getroffene Entscheidung, dieser Gruppierung den Parteistatus nicht zuzuerkennen, könne nicht mehr zurückgenommen werden, sagte Bundeswahlleiter Egeler. Sonneborn kündigte rechtliche Schritte an. Bis vor den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte wolle er ziehen, um die Verfassungswidrigkeit des Votums zu beweisen.