Störung des Hausfriedens
Hundegebell im Haus
Der Vermieter kann in solchem Fall die Hundehaltung in der Wohnung verbieten, urteilte das Gericht. Der betreffende Mieter hielt sogar zwei Hunde in seiner Wohnung und er war ganz und gar nicht überzeugt, dass seine Lieblinge störten. Deshalb kam die Sache vor den Kadi. Der Klage des Vermieters auf Verbot der Hundehaltung wurde stattgegeben, weil das Gebell die anderen Mieter selbst in den Ruhezeiten erheblich belästige.
Der Fall zeige, dass man sich als Vermieter und auch als Mieter gegen Störungen durchsetzen könne, erklärte die Deutsche Anwaltauskunft. Dort kann man sich übrigens nach Fachanwälten unter der Rufnummer 018 05 1818 05 erkundigen. Fachanwalt ist der offizielle Titel eines Juristen, der sich auf spezielle Rechtsfragen, wie z. B. das Mietrecht, qualifiziert hat. Wer einen Anwalt braucht, sollte sich immer an solche Experten wenden.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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