nd-aktuell.de / 19.08.2009 / Ratgeber / Seite 1

Was tun gegen unerwünschte Werbung?

Telefon

Telefonwerbung kann nicht nur nervtötend sein, sondern auch teuer. Dabei sind ihr in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Kürzlich trat ein Gesetz in Kraft, das die Rechte der Verbraucher nochmals schützt.

Welche Unternehmen betreiben Telefonwerbung und was bieten sie an?

Meist handelt es sich um Lottoanbieter, Telekommunikationsfirmen und Zeitschriftenverkäufer. Besonders bei den Telefon- und Internetanbietern herrscht ein harter Wettbewerb, weswegen die Unternehmen intensiv um Kundschaft kämpfen.

Telefonwerbung kann den Verbraucher regelrecht überrumpeln. Oft bleibt kaum Zeit zu überlegen, ob der Kauf eines Produkts oder der Vertrag über eine Dienstleistung sinnvoll und der Preis angemessen ist.

Ist Telefonwerbung grundsätzlich verboten?

Werbeanrufe sind nur zulässig bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers. Mit dem neuen Gesetz ist nun verbindlich vorgeschrieben, dass diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen muss. Sie darf nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Auch dürfen sich Anrufer nicht auf eine in einem völlig anderen Zusammenhang gegebene Einwilligung berufen. Oft geben Verbraucher unwissentlich eine solche Zustimmung ab – etwa bei Preisausschreiben. Diese können sie jedoch jederzeit widerrufen.

Wie kann ich mich vor Werbeanrufen schützen?

Gegen die Anrufe selbst gibt es kein Mittel, sofern die eigene Rufnummer im Umlauf ist. Verbraucherschützer raten, den Anrufer offensiv zur Rede zu stellen. Betroffene sollten den Namen des Anrufers und seiner Firma sowie den Grund des Anrufs erfragen und diese Angaben dann an die Verbraucherzentrale weiterleiten. Zudem sollte der Angerufene darauf hinweisen, dass weitere Anrufe unerwünscht sind, und die Löschung seiner Daten verlangen. Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden, um gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Bieten die Telefongesellschaften Schutz vor Werbeanrufen?

Telefonkunden können bei ihren Anbietern beantragen, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht durchgestellt werden. Gerade bei Telefonwerbung wurde bislang häufig die Rufnummer nicht angezeigt. Dem neuen Gesetz zufolge ist die Rufnummernunterdrückung künftig verboten.

Können am Telefon abgeschlossene Verträge rückgängig gemacht werden?

Grundsätzlich besteht ein Widerrufsrecht – innerhalb von zwei Wochen bis vier Wochen ohne Angabe von Gründen. Dies gilt nun auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie für Lotto- und Wettangebote, die bislang ausgenommen waren. Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wird er darüber nicht informiert, kann er auch noch später widerrufen.

Was kann ich machen, wenn einfach Geld von meinem Konto abgebucht wurde?

In der Vergangenheit kam es vor, dass nach Werbeanrufen Geld ohne vorherige Zustimmung vom Konto abgebucht wurde. In diesem Fall sollten sich Verbraucher an ihre Bank wenden. Die Kreditinstitute machen die Buchung wieder rückgängig. Unternehmen dürfen Geld von fremden Konten nur abbuchen, wenn deren Inhaber vorher eine entsprechende Einzugsermächtigung unterschrieben haben.

Der Bankenverband empfiehlt Verbrauchern, auf ihren Kontoauszügen die Abbuchungen unbedingt regelmäßig zu kontrollieren