Bewegungsmelder

Klage gegen polizeiliches Dauerfilmen

(ND). Heute verhandelt das Verwaltungsgericht Münster über die Klage eines Demonstrationsanmelders gegen das Münsteraner Polizeipräsidium. Am 4. Juni 2008 hatten rund 70 Atomkraftgegner in Münster gegen die wiederholte Durchfahrt eines Uranmülltransportes von der Urananreicherungsanlage Gronau zur Endlagerung nach Russland demonstriert. Dabei hatte die Polizei die Demonstration sowie einzelne Kundgebungsredner während der gesamten Versammlung mit einem Kamerawagen von vorne gefilmt. Der Demonstrationsanmelder will die Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahme feststellen lassen.

»Die Versammlungsfreiheit ist ein wesentlicher Grundbaustein für gelebte Demokratie, die nicht zum störenden Risikofaktor herabgewürdigt werden kann. Wenn junge Menschen, die vielleicht zum ersten Mal demonstrieren, sofort 90 Minuten lang gefilmt werden, ohne dass es irgendeinen Anlass gäbe, dann kann dies nur als Einschüchterun...


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