nd-aktuell.de / 22.08.2009 / Politik / Seite 5

Gericht: Wirtschaftliche Interessen haben Vorrang

Flughafen Frankfurt darf ausgebaut werden / Weniger Nachtflüge

Der Flughafen in Frankfurt am Main darf ausgebaut werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies am Freitag mehrere Musterklagen von Anrainergemeinden und Umweltverbänden gegen das Milliardenprojekt überwiegend ab. Allerdings forderten Richter eine stärkere Einschränkung der Nachtflüge.

Kassel (AFP/ND). Die Richter billigten, dass das Land Hessen den wirtschaftlichen Interessen am Flughafenausbau Vorrang vor den Belangen der Anwohner gab. Dies sei zulässig, urteilte der VGH. Die Stadt Offenbach und voraussichtlich auch weitere Parteien wollen den Streit vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bringen.

Der Chef der Flughafen-Betreibergesellschaft Fraport Wilhelm Bender sprach von einem »guten Tag für die deutsche Luftverkehrswirtschaft«. Der bereits begonnene, vier Milliarden Euro teure Ausbau ist laut Fraport das größte private Investitionsvorhaben in Europa: Deutschlands größter Flughafen soll ein drittes Terminal, eine vierte Landebahn sowie ein erweitertes Fracht- und Wartungszentrum bekommen.

Den Plänen liegen Prognosen zugrunde, wonach die Zahl der Passagiere von 53,5 Millionen im vergangenen Jahr auf über 80 Millionen 2020 steigt. Der VGH bestätigte die Prognosen als fehlerfrei. Mit dem Ausbau werde »der Luftverkehrsstandort Frankfurt als Drehkreuz des internationalen Flugverkehrs gesichert und gestärkt«. Die entsprechende politische Entscheidung könne das Gericht nicht durch eine eigene Wertung ersetzen.

Zahlreiche Anwohner, Gemeinden im Umland sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wehren sich gegen den erwarteten Fluglärm sowie die Rodung geschützter Wälder. Dagegen forderte die Lufthansa, die Zahl der für die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr erlaubten Flüge noch zu erhöhen. Die Planfeststellung sieht für diese Zeit maximal 17 Flüge vor. Der VGH wies die Lufthansa-Klage ab. Schon die bisherige Planung sei »nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren«. Anwohner-Anwalt Wolfgang Baumann begrüßte die Urteile dementsprechend als »wichtiges Signal zu Gunsten der Nachtruhe«.

Das Land sei erheblich von seinem eigenen Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2007 abgewichen, betonte der VGH. Dort gebe es noch ein Verbot planmäßiger Flüge zwischen 23 und 5 Uhr. Dieses habe ein derart starkes Gewicht, dass das Land davon kaum abrücken könne. Selbst die Betreibergesellschaft Fraport habe für diese Zeit keinen einzigen Flug beantragt. Die Richter urteilten, das Land müsse die Zahl der Flüge auch für die »Nachtrandstunden« zwischen 22 Uhr und 23 Uhr sowie zwischen 5 Uhr und 6 Uhr konkreter einschränken. Die Lufthansa bedauerte, damit werde der Flughafen »konsequent von den globalen Luftfrachtströmen abgenabelt«.