nd-aktuell.de / 02.09.2009 / Ratgeber / Seite 7

Vermüllt

Gaststätte

Eigentlich hatte der Gastwirt das Lokal für drei Jahre gepachtet und 3000 Euro Kaution bezahlt. Doch er konnte es nicht neu einrichten, weil der vorherige Inhaber eine unglaubliche Ansammlung von Müll hinterlassen hatte. Die Küche war verdreckt. Überall stapelten sich Lebensmittel, Möbel und andere Utensilien. Der neue Pächter forderte vom Verpächter, innerhalb von fünf Tagen die Küche säubern zu lassen und die Sachen des Vorpächter zu entfernen. Da nichts dergleichen geschah, kündigte der Gastwirt den Pachtvertrag fristlos und forderte die Kaution zurück. Der Verpächter sah keinen Anlass für eine Kündigung. Doch beim Landgericht Coburg setzte sich der Pächter durch. Der Gastwirt habe die Räume nicht nutzen können. Da der Verpächter die Mängel nicht beseitigt habe, sei die fristlose Kündigung berechtigt. Angesichts der hygienischen Verhältnisse wäre es für den Gastwirt unzumutbar gewesen, am Pachtvertrag festzuhalten.

Urteil des Landgerichts Coburg vom 2. Juli 2008 - 12 O 111/08