nd-aktuell.de / 09.09.2009 / Ratgeber / Seite 3

Abbau der Etagenheizung

Modernisierungskosten

Soll bei einer Modernisierung der Wohnung die zuvor vom Mieter mit Erlaubnis des Vermieters eingebaute Gas-Etagenheizung wieder ausgebaut werden, weil das ganze Haus an eine Zentralheizungsanlage angeschlossen werden soll, muss der Mieter die Demontage nicht bezahlen.

Urteil des AG Tempelhof vom 7. Januar 2009, Az. 10 C 215/08