nd-aktuell.de / 15.09.2009 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

Drei S-Bahn-Schläger in Haft

Diskussion über Jugendstrafen nach tödlichem Überfall in München

Immer wieder müssen die beiden jungen Männer brutal zugeschlagen und getreten haben: Insgesamt 22 Verletzungen hat das Opfer der Münchner S-Bahn-Schläger binnen weniger Minuten erlitten. Sie stammten von Faustschlägen und Tritten, sagte Staatsanwalt Laurent Lafleur am Montag in München. Das Opfer, ein 50-jähriger Geschäftsmann war dazwischengegangen, als die Jugendlichen von Kindern Geld erpressen wollten. Der Leiter der Mordkommission, Markus Kraus, sagte, die Kinder hätten die Fußtritte gegen den Kopf des Mannes bestätigt.

»Das besonders Bestürzende an dem Fall ist, dass der Mann alles richtig gemacht hat«, sagte Lafleur. Er habe sich schützend vor die Kinder gestellt und Zivilcourage gezeigt. Zugleich habe er nicht von sich aus versucht, gegen die Angreifer vorzugehen, sondern rasch die Polizei alarmiert. Die bedrohten Kinder hätten versucht, die Schläger abzuhalten. Das sei ihnen aber nicht gelungen.

Lafleur wollte noch am Montag Haftbefehl gegen einen dritten Jugendlichen beantragen. Der 17-Jährige war nicht an dem tödlichen Überfall beteiligt, hatte aber die Sache möglicherweise angezettelt: Er soll am S-Bahnhof Donnersberger Brücke als erster zugeschlagen haben, um zusammen mit seinen Freunden von den vier Kindern Geld zu erpressen.

Etwa zehn Minuten nach dem Telefonat sei die Polizei am S-Bahnhof eingetroffen. Die Beamten konnten die Tat nicht mehr verhindern, aber die 17 und 18 Jahre alten mutmaßlichen Haupttäter sofort festnehmen. Gegen sie erging Haftbefehl wegen Mordes. Alle drei Beschuldigten sind bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten, teils wegen Diebstahls, Körperverletzung oder räuberischer Erpressung. Während die beiden mutmaßlichen Haupttäter zu der konkreten Tat schwiegen, habe der dritte Jugendliche bei seiner Vernehmung eingeräumt, dass er von den zwischen 13 und 15 Jahre alten Jungen und Mädchen 15 Euro verlangt und sie geschlagen habe.

Mittlerweile ist erneut eine heftige Debatte über schärfere Gesetze entbrannt. Während die CSU eine Anhebung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht von zehn auf 15 Jahre forderte, warnten SPD und Grüne vor Schnellschüssen und Aktionismus im Wahlkampf. Das Bundesjustizministerium wies Forderungen zurück, für Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) generell das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Polizeigewerkschaft verlangten eine massive Aufstockung des Sicherheitspersonals in S- und U-Bahnen, wies jedoch Forderungen nach höheren Strafen im Jugendstrafrecht ebenfalls als reflexhaft zurück. dpa, Kommentar Seite 8