nd-aktuell.de / 21.10.2009 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

EU legt neue Fangquoten fest

Niedrigere Quote bei Hering, höhere bei Dorsch / Verbot von »High Grading«

Luxemburg (dpa/ND). Die Ostsee-Fischer sollen im kommenden Jahr weniger Hering fangen. Nach einem nächtlichen Verhandlungsmarathon einigten sich die EU-Fischereiminister am Dienstagmorgen in Luxemburg auf die Fangquoten für die Ostsee. Gleichzeitig beschloss die Konferenz neue Regeln für die Kontrolle der Fischerei, unter anderem mit einer eigenen EU-Kontrollagentur.

Die erlaubten Mengen für Hering in der westlichen Ostsee sinken um 16,5 Prozent. Die Bestände seien in keinem guten Zustand, betonte EU-Fischereikommissar Joe Borg. Dafür dürfen die Fischer im östlichen Teil 15 Prozent und im westlichen 8,6 Prozent mehr Dorsch fangen. Vor allem Ostsee-Kabeljau wird häufig auch Dorsch genannt.

Borg hatte für den Hering in der westlichen Ostsee ein Minus von 21 Prozent vorgeschlagen. Der deutsche Agrarstaatssekretär Gert Lindemann erklärte, dass zum Ausgleich die Fangmöglichkeiten in Skagerrak und Kattegat nun um ein Viertel gesenkt würden, so dass unter dem Strich die Bestände ausreichend geschont würden. »Das ist ein gutes Ergebnis, die Zugeständnisse an unsere Fischer gehen nicht zulasten der Bestände«, sagte er. Fischerverbände übten dennoch Kritik an der Einigung.

Als Mittel gegen die Rückwürfe von Beifang beschlossen die Minister ein Verbot von »High Grading« in der Ostsee. Bei dieser Praxis werfen Fischer kleinere Fische zur Schonung ihrer Quote wieder über Bord in der Hoffnung, dass ihnen beim nächsten Fang größere und damit teurere Tiere ins Netz gehen. Die Fische überleben dies in der Regel nicht.

Die neue Verordnung zur besseren Kontrolle der Fischerei in EU-Gewässern soll 2010 in Kraft treten und sieht unter anderem ein Punktesystem bei Verstößen vor. Ab einer gewissen Punktezahl wird die Lizenz zunächst vorübergehend, bei einer hohen Zahl endgültig entzogen. Außerdem müssen Kutter ab 12 statt wie jetzt ab 15 Metern elektronische Logbücher führen. Hier war Deutschland aus Rücksicht um die kleine Küstenfischerei zunächst dagegen gewesen. Lindemann betonte, dass es zumindest Ausnahmen für Boote geben werde, die höchstens 24 Stunden je Tour auf See seien. Die Mitgliedstaaten müssen sich um die Einhaltung der Regeln kümmern, ansonsten drohen Rückforderungen von Geldern aus dem Fischereifonds.

Laut der Verordnung könnte auch die Freizeit-Angelei in die europäischen Quotenregelungen aufgenommen werden. Dies würde aber nicht bedeuten, dass jeder Hobbyangler künftig über die entsprechende Fangerlaubnis verfügen muss.