nd-aktuell.de / 23.10.2009 / Kommentare / Seite 17

Mit der Vielfalt leben lernen

Horst Groschopp
Mit der Vielfalt leben lernen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein muslimischer Schüler unter bestimmten Bedingungen berechtigt ist, in Räumen der Schule ungestört seine ihm durch seine Religion (Anmerkung: und nach seiner Interpretation dieser Religion!) auferlegte Gebetspflicht zu erfüllen. Er darf beten. Es soll ihm von Staats wegen dabei geholfen werden. Das Urteil legitimiert, dass in diesem Bereich der Gesellschaft die grundgesetzlich gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates geringeres Gewicht hat als in anderen – ausgerechnet in der Schule?

Zwar schränkt das Gericht ein, dieses Urteil habe keine präjudizierende Wirkung. Doch ist dies wohl eine Illusion. Erkämpfte Religionsrechte sind schwer wieder abzuschaffen – wer kann schon Kopftücher bei Schülerinnen verbieten? Weitere »Ausnahmen« können folgen. Menschlichem Erfindungsreichtum ist gerade in religiösen Fragen keine Grenze gesetzt, denn es herrscht Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Und: Der Staat darf keine Religion oder Weltanschauung monopolisieren. Er hat nach dem Gebot der Gleichbehandlung zu wirken.

Der Schulleiterin des betroffenen Berliner »Diesterweg-Gymnasiums«, Brigitte Burchardt, ist voll zuzustimmen, wenn sie hofft, dass ihre Schule bei der Lösung gesellschaftspolitischer Probleme nicht allein gelassen wird. Diese Hoffnung teile ich nicht, denn die Religionspolitik steckt in einem Stau. Dieser resultiert wesentlich aus Sichtbehinderungen auf die »Glaubenswirklichkeit«. Diese besteht darin, dass heute mehr als ein Drittel der Bevölkerung formal konfessionsfrei ist und zudem Buddhisten, Humanisten, Juden, Muslime und andere ihre Bürgerrechte auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit gerade in den Schulen einfordern.

Der Streit reicht vom Kreuz im Klassenzimmer über das (erlaubte) Kopftuch der Schülerinnen und das (verbotene) der Lehrerinnen und den Religions-, Islam-, Lebenskunde- und Ethikunterricht bis zu besagtem Gebetsraum. Dabei geht es um schulpolitische Grundfragen: Ist Sexualaufklärung religiös neutral? Sollen Jungs und Mädchen gemeinsam schwimmen?

Auch auf der außerschulischen Liste stehen knifflige Fragen: Sind Kinderrechte und Kindstaufe vereinbar? Sind Atheisten beleidigt, wenn öffentliche Gedenkfeiern in Kirchen stattfinden? Sind Franzosen und Briten religionsfreundlicher, weil sie das Schächten von Tieren erlauben? Jedenfalls werden gegenwärtig den Gerichten Aufgaben übertragen, die der Gesetzgeber zu erledigen hätte durch eine reformierte Religions- und Weltanschauungspolitik.

Das Gebetsraum-Urteil regt zur Debatte an, was es bedeuten würde, Staat und Religion drakonisch zu trennen, wie strenge Laizisten fordern. Das wäre eine Kulturrevolution, für die es in Deutschland keine Voraussetzungen gibt. Das mag man bedauern, aber unsere politische Ordnung, deren demokratische Verfassung und die bürokratischen Verwaltungen (sie heißen seit 1817 »Kultusministerien«) rechnen mit Religionen und zunehmend auch mit Weltanschauungen (und deren »Gemeinschaften«, wie der Humanistische Verband).

Es sind nämlich nach wie vor die organisierten »Bekenntnisgruppen«, die – mehr oder minder beeinflusst durch Philosophien und Wissenschaften – kulturelle Welterklärungen, Sinnsysteme und Menschenbilder bündeln, pflegen und vortragen. Sie verknüpfen diese Rückbindungen und Wertentscheidungen mit ethischen Interessenartikulationen und rituellen Formen. Religiöses und Weltanschauliches reicht dabei weit in den Alltag hinein, hat dort vielleicht seinen Ursprung. Genau genommen kommt niemand ohne Bekenntnisse aus, kleine und große. Menschen haben Überzeugungen, sind religiös-weltanschaulich zumindest »kultur-konfessionell«. Niemand wird die so bedingten Verbindungen zwischen Staat und Bekenntnissen trennen können.

Wenn von der Trennung von Staat und Religion die Rede ist, so meint dies doch konkret die Trennung von Staat und Kirche, die in Deutschland leider eine »hinkende« ist, weil es nach wie vor den staatlichen Einzug der Kirchensteuern gibt, den Religionsunterricht, die (übrigens seit dem »Reichsdeputationshauptschluss« von 1803 bestehende) Kirchensubventionierung, die Pfarrerausbildung an Universitäten, den öffentlich-rechtlichen Kirchenfunk usw.

Da es jedoch heute mehrere Religionen und organisierte Weltanschauungen gibt, stellt sich die alte Frage neu: Soll der Staat gegenüber allen Bekenntnissen »neutral« sein, also die »Religionsförderung« letztlich »privatisieren«, oder soll er »pluralistisch« sein, also bisherige kirchliche Privilegien allen Religionen und Weltanschauungen gewähren. Unsere Verfassung verlangt – beides. Sie ist nämlich ein Kompromiss der Weimarer Reichsverfassung von 1919, der in das Grundgesetz Artikel 4,1 sowie 7 und 140 (hier sogar wörtlich) einging.

Den Staat von Religionen und Weltanschauungen rigoros zu trennen, das würde vom Staat übrigens auch verlangen, dass er sich einer wichtigen Verpflichtung enthält, die seine erste (zunächst historisch allein aus kirchlichen Interessen genährte, also sehr einseitige) religionspolitische Aufgabe war, nämlich zwischen den Glaubenden zu vermitteln und Kirchen und andere Gemeinschaften zu zügeln, wenn das Gemeinwesen unter deren Streit leidet. So waren es die deutschen Territorialstaaten, die im Westfälischen Frieden den Dreißigjährigen Krieg beendeten. Es war der »Kulturkampf« 1872 bis 1888, dem wir die Zivilstandsgesetzgebung, die staatliche Schulaufsicht, die erlaubte »Mischehe« zwischen Katholischen und Evangelischen und den einfacheren Kirchenaustritt verdanken.

Hinsichtlich beider Verhältnisse von Staat zu Religionen, auf Werte-Rat angewiesen zu sein und Friedens-Druck auszuüben, ist das Gebetsraum-Urteil lehrreich. Es ist jetzt Schluss mit nur einer zu beachtenden Religion. Müssen sich nun humanistische Weltanschauungen gebetsvergleichbare Rituale ausdenken? Eine Antwort darauf setzt voraus, dass sich die Konfessionsfreien und Humanisten im Lande ihrer eigenen Interessen erst einmal bewusst werden.

Dr. Horst Groschopp, 1949 geboren, ist Kulturwissenschaftler, Direktor der Humanistischen Akademie Deutschland und Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands. Zuletzt gab er mit »›Los von der Kirche!‹« ein Buch über Adolph Hoffmann und die Staat-Kirche-Trennung 1918/19 in Deutschland heraus.