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Gleicher, Stück für Stück

Als 2001 beschlossen wurde, dass auch homosexuelle Paare zum Standesamt gehen dürfen, war es ein Zugeständnis ans konservative Herz, diese Lebenspartnerschaft als Ehe zweiter Klasse auszugestalten. Die Ungleichbehandlung von Hetero- und Homo-Ehe wird seither von Gerichten und auch vom Gesetzgeber selbst Stück für Stück aufgegeben. Die am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Betriebsrenten reiht sich da ein. Als nächstes müssen auch die anderen noch bestehenden Nachteile für gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht, im Beamten- oder Adoptionsrecht abgeschafft werden. Denn gute Gründe gibt es nicht für einen »Abstand«.

Das sehen auch die Verfassungsrichter, wenn sie die gemeinsame Gestaltung des Lebensweges und die rechtlich verbindliche Verantwortung für den Partner als Kriterien dafür anführen, dass Vorteile bei Unterhalt oder Versorgung gewährt werden. Lesben, die sich das Ja-Wort geben, erfüllen diese Kriterien genauso wie heterosexuelle Paare.

Die Richtung steht fest. In gar nicht so ferner Zukunft wird der Zusatz »Homo« vor der Ehe ein Anachronismus sein und man wird ganz normal von Heirat sprechen. Was es dann immer noch gibt, ist die Besserstellung gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Singles. Im Augenblick fällt erstmal nur die Festlegung, wer in den Genuss der Privilegien kommen darf. Die Wirkung ist jedoch nicht zu unterschätzen. Die Integration von Schwulen und Lesben verändert das gesellschaftliche Verständnis von Ehe und Familie. Zu Ende ist die lebensweltliche Modernisierung erst, wenn das Privileg der Ehe fällt – für Heteros und Homos.

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